Regulation (EC) No 261/2004
European regulation establishing common rules on compensation and assistance to passengers.
EU261 / UK261 · Keine Entschädigung, keine Gebühr
Wenn Ihr Flug mit SAS verspätet oder annulliert wurde oder Sie einen Anschluss verpasst haben, kann ein Entschädigungsanspruch bestehen.
Flug SAS prüfenSAS ist eine Airline mit dem IATA-Code SK. Ein Anspruch wird anhand des konkreten Fluges und der Störung geprüft, nicht allein anhand des Namens der Airline.
Wenn EU261 anwendbar ist, betragen die pauschalen Entschädigungen typischerweise €250, €400 oder €600.
EU261 kann Fluggästen unter anderem bei mindestens drei Stunden Ankunftsverspätung, bestimmten Annullierungen und Nichtbeförderung eine pauschale Entschädigung gewähren.
European regulation establishing common rules on compensation and assistance to passengers.
European Commission guidance explaining how EU passenger-rights rules should be interpreted and applied.
Bei einem Anspruch gegen SAS sind unter anderem Flug, Ankunftsverspätung und Ursache zu prüfen. Außergewöhnliche Umstände können den Anspruch auf pauschale Entschädigung beeinflussen.
Typische Ausgangspunkte für Ansprüche gegen SAS.
Höchster regulärer Betrag pro Fluggast nach EU261.
Bei Verspätungen ist für eine Entschädigung in der Regel eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden erforderlich.
Der Anspruch hängt unter anderem vom Flug, der Störung und ihrer Ursache ab.
Nach Einreichung eines Falls zu SAS prüft FlightClaimly die Unterlagen und verfolgt geeignete Ansprüche weiter.
Flug prüfen, Fluggastdaten angeben und erforderliche Unterlagen hochladen.
Wir analysieren die Angaben und bereiten den Anspruch vor.
Die Airline kann den Anspruch anerkennen, ablehnen oder weitere Informationen anfordern.
Bei erfolgreichem Anspruch unterstützt FlightClaimly den Abschluss der Auszahlung.
Ja, wenn der konkrete Flug unter die anwendbaren Regeln fällt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn EU261 gilt, betragen die pauschalen Beträge typischerweise €250, €400 oder €600 pro Fluggast.
Ursache und Maßnahmen der Airline müssen im Einzelfall geprüft werden. Dieser Einwand beseitigt nicht automatisch alle Fluggastrechte.