Streik des Airline-Personals
Erfahren Sie, wann streik des airline-personals den Anspruch auf Flugentschädigung nach EU261 beeinflussen können und welche weiteren Fluggastrechte bestehen können.
Überblick
Ein Streik des eigenen Airline-Personals ist nicht automatisch ein außergewöhnlicher Umstand. Interne und externe Streiks können rechtlich unterschiedlich bewertet werden.
Außergewöhnlicher Umstand
Entscheidend ist insbesondere, wer gestreikt hat. Arbeitskämpfe des eigenen Personals können Teil der normalen Tätigkeit sein; Streiks externer Dritter können anders zu bewerten sein.
FlightClaimly Anspruchsprüfung
Was muss geprüft werden?
Die angegebene Ursache „Streik“ muss anhand des konkreten Ereignisses, des zeitlichen Ablaufs und des Kausalzusammenhangs mit dem Flug geprüft werden.
Zu prüfende Nachweise
- Konkrete Ursache und zeitlicher Ablauf der Störung
- Unterlagen oder operative Daten, die die Ursache belegen
- Flugzeug- und Crewrotation, soweit relevant
- Maßnahmen der Airline zur Vermeidung oder Begrenzung der Störung
Fragen an die Airline
- Welches konkrete Ereignis hinter der Angabe „Streik“ hat den Flug gestört?
- Wann trat das Ereignis ein und wie lange wirkte es sich aus?
- Welcher Teil der Verspätung oder Annullierung wurde unmittelbar dadurch verursacht?
- Welche zumutbaren Alternativen oder Gegenmaßnahmen wurden geprüft?
Hinweise, die genauer geprüft werden sollten
- Nur eine allgemeine Ursachenangabe ohne konkrete Erklärung
- Zeitlicher Ablauf passt nicht vollständig zur angegebenen Ursache
- Zusätzliche technische, personelle oder operative Probleme sind erkennbar
Nächster Schritt: Die tatsächliche Grundursache und den Kausalzusammenhang klären, bevor die EU261-Bewertung abgeschlossen wird.
Fluggastrechte nach EU261
Wenn die Störung zu mindestens drei Stunden Ankunftsverspätung, einer anspruchsrelevanten Annullierung oder einem anderen entschädigungsfähigen Ereignis geführt hat, kann EU261 einen Anspruch vorsehen.
Entschädigungsregeln
Entscheidend ist insbesondere, wer gestreikt hat. Arbeitskämpfe des eigenen Personals können Teil der normalen Tätigkeit sein; Streiks externer Dritter können anders zu bewerten sein.
Wichtige Fakten
Bei streik des airline-personals sind die tatsächliche Ursache, die Auswirkung auf den konkreten Flug und die Maßnahmen der Airline zu prüfen.
Die konkrete Ursache und der Kausalzusammenhang müssen im Einzelfall geprüft werden.
Anwendungsbereich, Verspätung oder Annullierung und Ursache werden gemeinsam bewertet.
Diese Rechte können auch bestehen, wenn keine pauschale Entschädigung geschuldet ist.
So wird der Fall geprüft
Ein Fall zu streik des airline-personals erfordert die Verbindung der angegebenen Ursache mit der tatsächlichen Flugstörung.
- 1
Störung tritt ein
Der Flug wird verspätet, annulliert oder anderweitig gestört.
- 2
Ursache wird festgestellt
Wir prüfen Unterlagen zu streik des airline-personals und den zeitlichen Ablauf.
- 3
Kausalität und Maßnahmen werden geprüft
Wir prüfen, ob die Ursache die Störung tatsächlich erklärt und welche zumutbaren Maßnahmen verfügbar waren.
- 4
Fluggastrechte werden bewertet
Pauschale Entschädigung und separate Rechte auf Betreuung, Umbuchung oder Erstattung werden getrennt geprüft.
Häufig gestellte Fragen
Sind streik des airline-personals immer außergewöhnliche Umstände?
Als Kategorie normalerweise nicht; die tatsächliche Grundursache und die Umstände des Einzelfalls müssen dennoch geprüft werden.
Kann ich trotzdem Anspruch auf Umbuchung oder Betreuung haben?
Ja. Rechte auf anderweitige Beförderung, Erstattung und Betreuung werden getrennt von der pauschalen Entschädigung geprüft.
Was sollte die Airline belegen?
Die konkrete Ursache, ihren Zusammenhang mit dem Flug und die ergriffenen zumutbaren Maßnahmen.
Weiterführende Informationen
Erfahren Sie mehr über streik des airline-personals, Fluggastrechte und Flugentschädigung nach EU261.