Schlechtes Wetter

Erfahren Sie, wann schlechtes wetter den Anspruch auf Flugentschädigung nach EU261 beeinflussen können und welche weiteren Fluggastrechte bestehen können.

Überblick

Wetter kann einen außergewöhnlichen Umstand darstellen, wenn die Bedingungen den sicheren Flugbetrieb tatsächlich verhindern oder erheblich einschränken.

Außergewöhnlicher Umstand

Kann grundsätzlich als außergewöhnlich gelten

Zwischen den Wetterbedingungen und der konkreten Störung muss ein tatsächlicher Kausalzusammenhang bestehen. Auch zumutbare Maßnahmen der Airline sind zu prüfen.

FlightClaimly Anspruchsprüfung

Was muss geprüft werden?

Kann häufig außergewöhnlich sein

Die angegebene Ursache „Wetterlage“ muss anhand des konkreten Ereignisses, des zeitlichen Ablaufs und des Kausalzusammenhangs mit dem Flug geprüft werden.

Zu prüfende Nachweise

  • Konkrete Ursache und zeitlicher Ablauf der Störung
  • Unterlagen oder operative Daten, die die Ursache belegen
  • Flugzeug- und Crewrotation, soweit relevant
  • Maßnahmen der Airline zur Vermeidung oder Begrenzung der Störung

Fragen an die Airline

  • Welches konkrete Ereignis hinter der Angabe „Wetterlage“ hat den Flug gestört?
  • Wann trat das Ereignis ein und wie lange wirkte es sich aus?
  • Welcher Teil der Verspätung oder Annullierung wurde unmittelbar dadurch verursacht?
  • Welche zumutbaren Alternativen oder Gegenmaßnahmen wurden geprüft?

Hinweise, die genauer geprüft werden sollten

  • Nur eine allgemeine Ursachenangabe ohne konkrete Erklärung
  • Zeitlicher Ablauf passt nicht vollständig zur angegebenen Ursache
  • Zusätzliche technische, personelle oder operative Probleme sind erkennbar

Nächster Schritt: Die tatsächliche Grundursache und den Kausalzusammenhang klären, bevor die EU261-Bewertung abgeschlossen wird.

Fluggastrechte nach EU261

Auch wenn ein außergewöhnlicher Umstand die pauschale Entschädigung ausschließt, können Rechte auf Betreuung, anderweitige Beförderung oder Erstattung fortbestehen.

Entschädigungsregeln

Zwischen den Wetterbedingungen und der konkreten Störung muss ein tatsächlicher Kausalzusammenhang bestehen. Auch zumutbare Maßnahmen der Airline sind zu prüfen.

Wichtige Fakten

Bei schlechtes wetter sind die tatsächliche Ursache, die Auswirkung auf den konkreten Flug und die Maßnahmen der Airline zu prüfen.

Möglich
Außergewöhnlicher Umstand

Die konkrete Ursache und der Kausalzusammenhang müssen im Einzelfall geprüft werden.

Einzelfall
EU261-Entschädigung

Anwendungsbereich, Verspätung oder Annullierung und Ursache werden gemeinsam bewertet.

Separate Rechte
Betreuung und Umbuchung

Diese Rechte können auch bestehen, wenn keine pauschale Entschädigung geschuldet ist.

So wird der Fall geprüft

Ein Fall zu schlechtes wetter erfordert die Verbindung der angegebenen Ursache mit der tatsächlichen Flugstörung.

  1. 1

    Störung tritt ein

    Der Flug wird verspätet, annulliert oder anderweitig gestört.

  2. 2

    Ursache wird festgestellt

    Wir prüfen Unterlagen zu schlechtes wetter und den zeitlichen Ablauf.

  3. 3

    Kausalität und Maßnahmen werden geprüft

    Wir prüfen, ob die Ursache die Störung tatsächlich erklärt und welche zumutbaren Maßnahmen verfügbar waren.

  4. 4

    Fluggastrechte werden bewertet

    Pauschale Entschädigung und separate Rechte auf Betreuung, Umbuchung oder Erstattung werden getrennt geprüft.

Häufig gestellte Fragen

Sind schlechtes wetter immer außergewöhnliche Umstände?

Nicht automatisch. Das Ereignis muss die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und die konkrete Störung tatsächlich verursacht haben.

Kann ich trotzdem Anspruch auf Umbuchung oder Betreuung haben?

Ja. Rechte auf anderweitige Beförderung, Erstattung und Betreuung werden getrennt von der pauschalen Entschädigung geprüft.

Was sollte die Airline belegen?

Die konkrete Ursache, ihren Zusammenhang mit dem Flug und die ergriffenen zumutbaren Maßnahmen.

Weiterführende Informationen

Erfahren Sie mehr über schlechtes wetter, Fluggastrechte und Flugentschädigung nach EU261.

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